Resteverwertung abgeschlossen

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz – RGU) im Bundesgesetzblatt vom heutigen Tage (BGBl. I Nr. 53 vom 17.08.2009, S. 2723) ist nun auch das vierte und letzte der aus dem Scheitern des UGB hervorgegangenen Gesetze in Kraft getreten. Im wesentlichen entspricht das RGU dem Einführungsgesetz zum UGB (EG UGB). Mit den bereits verkündeten Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts, Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, das das NiSG einführte, sind nun drei der fünf ursprünglich geplanten Bücher sowie das EG UGB verwertet worden. Das UGB V hätte ohnehin nur geringfügige redaktionelle Änderungen des TEHG mit sich gebracht, um es also Buch in das UGB aufnehmen zu können. Die größte Neuerung, die das UGB I mit sich gebracht hätte, wäre die integrierte Vorhabengenehmigung gewesen. Da diese letztlich mutmaßlich zum Scheitern des UGB geführt hat (siehe BMU, Chronologie zum Umweltgesetzbuch) steht kaum zu erwarten, dass dieser liegengebliebene Rest des UGB-Projekts in nächster Zeit auch noch verwertet wird.

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